BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG

Barrierefreiheitserklärung für www.lotus-haese.de


 

1 Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für den Web-Auftritt www.lotus-haese.de der

Autohaus HAESE GmbH
Boelckestraße 38, 55252 Mainz-Kastel


 

2 Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Web-Auftritt ist teilweise konform mit den Anforderungen des § 12a BGG in Verbindung mit der BITV 2.0 (WCAG 2.1 Level AA / EN 301 549). Die nicht erfüllten Kriterien sind unter Punkt 3 aufgeführt.


 

3 Nicht barrierefreie Inhalte


 

4 Methodik der Prüfung

PrüfaspektVorgehensweise
PrüfartSelbstbewertung (interner Audit) nach WCAG-EM-Schrittfolge
Automatisierte ToolsLighthouse v11, WAVE Chrome-Plugin
Manuelle TestsTastatur-Durchlauf, Fokus-Reihenfolge, Formular­eingaben, semantische Struktur-Analyse
Screenreader-TestsNVDA 2024.1 + Chrome 125 (Windows 11) & VoiceOver + Safari 17 (macOS 14)
StichprobenumfangStartseite, Modell-Detailseite, Kontakt/Newsletter, Footer (repräsentiert alle Seitentypen)
Prüfdatum31. Juli 2025

Die Ergebnisse wurden mit dem Vier-Augen-Prinzip validiert.


 

5 Erstellung dieser Erklärung

  • Erstellt: 31. Juli 2025

  • Letzte Überprüfung: 04. August 2025

  • Geplante Aktualisierung: quartalsweise


 

6 Feedback- und Kontaktmöglichkeit

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, kontaktieren Sie uns bitte mit

URL der Seite | Beschreibung des Problems | verwendete Hilfstechniken

Autohaus HAESE GmbH – Lotus
Tel.: 06134 / 28 49 43
E-Mail: barrierefreiheit@autohaus-haese.de

Wir antworten spätestens innerhalb von zwei Werktagen.


 

7 Durchsetzungs- / Schlichtungsverfahren

Sollte Ihre Anfrage unbeantwortet bleiben oder nicht zufriedenstellend gelöst werden, können Sie die nach § 16 BITV 2.0 zuständige Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsstelle einschalten:

Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT)
Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen
Tel.: +49 641 303-2902
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de


 

8 Schlussbemerkung

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unseres Web-Auftritts zu verbessern und werden diese Erklärung bei jeder relevanten Änderung umgehend aktualisieren.

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